Nachfüllen kein Garantieverlust
In dieser Frage herrscht nach wie vor eine große Verunsicherung.
Doch die EU hat vor Jahren schon geurteilt und entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht, das Nachfüllen muß seit 2005 grundsätzlich möglich sein.
Wenn Sie beim refillen Fehler machen oder einfach nur die falsche Nachfülltinte verwenden, kann es vorkommen das der Druckkopf verstopft oder auch das die recycelten Patronen auslaufen.
Dann versucht der Hersteller natürlich die Schuld von sich zu weisen, was ja dann auch berechtigt ist, allerdings auch hier ist die Rechtssprechung noch nicht eindeutig.
Fazit: Beim sachgemäßen Gebrauch von kompatiblen und recycelten Produkten kann der Hersteller die Garantie nicht verweigern.
Die Hersteller versuchen auftrettene Defekte an den Maschinen auf den Gebrauch von fremden Produkten zurückzuführen und oftmals kommen die Reparaturwerkstätten der Hersteller damit auch durch, weil Sie als Verbraucher es meist nur hinnehmen.
Um Ärger und Diskusionen zu vermeiden, die defekten Geräte entweder ohne Patronen oder mit Originalpatronen reklamieren.
Am besten die bei Kauf vorhandenen teuren originalen Patronen für den Fall der Fälle zur Seite legen
und gleich günstige alternative Patronen verwenden.





